Eichung von Waagen
Lassen Sie bei Ihrer Waagen regelmäßig eine Eichung durchführen!
Was bedeutet „Eichung“? Die Eichung ist die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Prüfung eines Messgerätes auf Einhaltung der zugrundeliegenden eichrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Fehlergrenzen nach dem MessEG. In Deutschland ist die Eichung nach dem MessEG eine hoheitliche Aufgabe.
Das MessEG dient allgemein dem Verbraucherschutz. Messgeräte, an deren Messgenauigkeit ein öffentliches Interesse besteht, unterliegen der gesetzlichen Eichpflicht. Ein öffentliches Interesse besteht bei allen Messungen im Warenaustausch, also im „geschäftlichen Verkehr“, aber auch im Bereich des Arbeits- und Umweltschutzes und in der Medizin. Sollten Sie also eine Waage für den Einzelhandel, im medizinischen Bereich oder ähnlichem gebrauchen, muss diese zwingend geeicht sein. Da eine Eichung nur vom zuständigen Eichamt direkt durchgeführt werden kann, kann die BWD GmbH diese Aufgabe nicht selbstständig durchführen. Wir können jedoch für eine reibungslose und sichere Kommunikation zwischen unseren Kunden und dem Eichamt sorgen, sodass Sie sich nicht mehr selbst darum kümmern müssen!
Eichvorbereitung:
✓ Terminabsprache zwischen Ihnen und dem Eichamt
✓ Überprüfung Ihrer Waage mit DAkkS-kalibrierten oder geeichten Gewichten auf Einhaltung der Fehlergrenzen
✓ Durchführung von eventuell notwendigen Justagen oder Reparaturen
✓ Vorstellung der Waage zur amtlichen Eichung mit Eichbegleitung
Konformitätsbewertung:
Eichpflichtige Waagen müssen vor der erstmaligen Inbetriebnahme gemäß EU-Richtlinie 2014/31/EU einem Konformitätsfeststellungsverfahren unterzogen werden.
Wir von der BWD Biermann Waagen und Datensysteme GmbH führen diese an neu erworbenen BWD Geräten selbstverständlich im eigenen Hause durch. Sie müssen sich also keine weiteren Gedanken dazu machen. Mit uns haben Sie den perfekten Partner an der Hand.
Nacheichung:
Alle zwei Jahre müssen eichpflichtige Waagen einer Nacheichung unterzogen werden (bei Waagen ab 3.000kg Wägebereich muss diese nur alle drei Jahre erfolgen).
Voraussetzung für eine Eichung ist die Eichfähigkeit der Geräte! Diese ist bei unseren angebotenen Geräten stets ausgeschildert. Falls Sie dennoch weitere Fragen dazu haben sollten, können Sie sich natürlich an uns via Telefon oder unserem Kontaktformular wenden. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Wir bieten Ihnen individuelle Wartungsverträge an, welche auch die Nacheichung beinhalten können, um Ihnen einen möglichst einfachen und komfortablen Eichvorgang gewährleisten zu können.
Denn nur eine effektive Beratung
führt zu einer maßgeschneiderten Lösung!