Eichung von Waagen

Lassen Sie Ihre Waagen regelmäßig eichen!

Was bedeutet „Eichung“? Die Eichung ist die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Prüfung eines Messgerätes auf Einhaltung der zugrundeliegenden eichrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Fehlergrenzen nach dem MessEG. In Deutschland ist die Eichung nach dem MessEG eine hoheitliche Aufgabe.

Das MessEG dient allgemein dem Verbraucherschutz. Messgeräte, an deren Messgenauigkeit ein öffentliches Interesse besteht, unterliegen der gesetzlichen Eichpflicht. Ein öffentliches Interesse besteht bei allen Messungen im Warenaustausch, also im „geschäftlichen Verkehr“, aber auch im Bereich des Arbeits- und Umweltschutzes und in der Medizin.

Eichvorbereitung:
✓ Terminabsprache zwischen Ihnen und dem Eichamt
✓ Überprüfung Ihrer Waage mit DAkkS-kalibrierten oder geeichten Gewichten auf Einhaltung der Fehlergrenzen
✓ Durchführung von eventuell notwendigen Justagen oder Reparaturen
✓ Vorstellung der Waage zur amtlichen Eichung mit Eichbegleitung

Konformitätsbewertung:
Eichpflichtige Waagen müssen vor der erstmaligen Inbetriebnahme gemäß EU-Richtlinie 2014/31/EU einem Konformitätsfeststellungsverfahren unterzogen werden.
BWD führt dies an neu erworbenen BWD Geräten im eigenen Hause durch.

Nacheichung:
Alle zwei Jahre müssen eichpflichtige Waagen einer Nacheichung unterzogen werden (Waagen ab 3.000kg Wägebereich alle drei Jahre).

Voraussetzung für eine Eichung ist die Eichfähigkeit der Geräte!

Wir bieten Ihnen individuelle Wartungsverträge an, welche auch die Nacheichung beinhalten können.

Wir nehmen uns gerne Zeit, um Sie umfassend zu beraten.
Denn nur eine effektive Beratung
führt zu einer maßgeschneiderten Lösung!